Allgemeine Geschäftsbedingungen:
AGB
§1 Geltungsbereich
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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Überlassung von Veranstaltungssälen zur Durchführung von Hochzeitsveranstaltungen, Verlobungsfeiern, Feierlichkeiten sonstiger Art sowie zur Durchführung von Konferenzen, Tagungen, Seminaren, Banketten und anderen Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Phönix Veranstaltungssaal GmbH.
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Zusätzlich oder widersprechende Bestimmungen, die in etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erhalten sind gelten nur, wenn sie von Phönix Veranstaltungssaal GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
§2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
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Alle Verträge, die Phönix Veranstaltungssaal GmbH betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Kunde hat mindestens ein Exemplar der ihm zugesandten Vertragsausfertigungen unterschrieben an Phönix Veranstal- tungssaal GmbH so rechtzeitig zurückzusenden, dass innerhalb der im Vertragsentwurf genannten Annahmefrist bei Phönix Veranstaltungssaal GmbH eingeht. Der Veranstaltungsvertrag kommt mit rechtzeitiger schriftlicher Annahme der von Phönix Veranstaltungssaal GmbH angegebenen Angebots zustande.
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Mündlich angefragte Termine sind für Phönix Veranstaltungssaal GmbH unverbindlich.
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Die Überlassung, Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Veranstaltungssäle ganz oder teilweise an Dritte sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Phönix Veranstaltungssaal GmbH.
§3 Vertragsgegenstand
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Die Überlassung von Veranstaltungssälen erfolgt auf Grundlage von behördlich genehmigten Rettungs- und Bestuhlungsplänen mit festgelegter Besucher-kapazität von maximal 600 Personen zu dem vertraglich vereinbarten Nut- zungszweck. Die Bezeichnung des konkreten Veranstaltungssaales, die zur Verfügung stehende Besucherkapazität sowie der konkrete Nutzungszweck erfolgt schriftlich in dem Vertrag.
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Der gebuchte Veranstaltungssaal bzw. die gebuchten Räumlichkeiten werden mit dem Kunden ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Es sei denn, es besteht eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit Phönix Veranstaltungssaal GmbH.
§4 Leistungen/Preise/Zahlung
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Phönix Veranstaltungssaal GmbH ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen nach Maßgabe dieser ABG zu erbringen.
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Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die vertraglich vereinbarten Leistungen anfallenden Entgelte an Phönix Veranstaltungssaal GmbH zu zahlen. Die Entgelte sind im Vertrag selbst bezeichnet. Dies gilt auch für in Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Ausgaben gegenüber Dritten, soweit solche Leistungen und Auslagen von dem Vertragspartner genehmigt wurden. Phönix Veranstaltungssaal GmbH ist berechtigt, solche Fremdkos- ten mit einem Aufschlag von bis zu 10% als Pauschale für Organisation und Verwaltung zu versehen.
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Alle vereinbarten Entgelte und Zahlungspflichten sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bereits geleistete Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen werden in Anrechnung gebracht.
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Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen erhoben, bei Unternehmen in Höhe von 8% und bei Privatpersonen in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber Phönix Veranstaltungssaal GmbH aufrechnen oder mindern.
§5 Rücktritt/Ausfall der Veranstaltung/Stornierung
Führt der Kunde aus einem von Phönix Veranstaltungssaal GmbH nicht zu vertretenen Grund die Veranstaltung nicht durch oder möchte er sie verlegen, kann Phönix Veranstaltungssaal GmbH nachstehende Schadenspauschale, auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Entgelte einschließlich Zusatz-leistungen vom Kunden verlangen:
bei Absage von:
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bis zu 181 Tagen vor Mietbeginn 30%
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180 Tage - 121 Tage vor Mietbeginn 45
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90 Tage - 41 Tage vor Mietbeginn 50%
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Ab 40 Tage vor Mietbeginn 100% der vereinbarten Entgelte.
Sofern kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart worden war, wird für die Berechnung der Pauschale das preislich niedrigste 3-Gänge-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
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Hat Phönix Veranstaltungssaal GmbH dem Vertragspartner eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat Phönix Veranstaltungssaal GmbH keinen Anspruch auf Entschädigung.
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Ist Phönix Veranstaltungssaal GmbH ein höherer Schaden entstanden, so ist sie berechtigt, Ersatz in entsprechender Höhe zu verlangen. Sofern Phönix Veranstaltungssaal GmbH die Schadenspauschale konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes für die von Phönix Veranstaltungssaal GmbH zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von Phönix Veranstaltungssaal GmbH ersparten Auf- wendungen.
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Die vorstehenden Reglungen über die Schadenspauschale gelten entsprechend für den Fall, dass der Kunde vertraglich vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Es sei denn, dies geschieht mit Zustimmung von Phönix Veranstaltungssaal GmbH.
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Der Kunde ist berechtigt in jedem Fall nachzuweisen, dass Phönix Veranstaltungssaal GmbH kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
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Ein Rücktritt oder eine Absage des Kunden bedarf der Schriftform.
§6 Rücktritt/Kündigung durch Phönix Veranstaltungssaal GmbH
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Phönix Veranstaltungssaal GmbH ist berechtig, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach erfolgloser Fristsetzung und Ablehnungsandrohung, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei:
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Verletzung vertraglich vereinbarter Zahlungspflichten, insbesondere keine Zahlung trotz Fälligkeit
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Nicht rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung
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Änderung des Nutzungszwecks ohne Zustimmung von Phönix Veranstaltungssaal GmbH
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Täuschung über Inhalt und Zweck der Veranstaltung
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Verstoß gegen gesetzliche Auflagen/Genehmigungen
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Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, welche die Sicherheit der Veranstaltung betreffen
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Verletzung der ernsthafte Gefährdung der Rechte Dritter durch die Veranstaltung
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Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
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Gefährdung eines reibungslosen Geschäftsbetriebs oder des Ansehens des Phönix Veranstaltungssaal GmbH in der Öffentlichkeit
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Untervermietung/Überlassung der Räume an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von Phönix Veranstaltungssaal GmbH
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Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gem. § 807 ZPO durch
den Kunden
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Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder aus sonstigen Gründen.
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Macht Phönix Veranstaltungssaal GmbH vom Rücktrittsrecht gem. Ziff. 1 Gebrauch, so behält sie dennoch den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Entgelte. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.
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Hat die Phönix Veranstaltungssaal GmbH dem Kunden ein kostenloses Rücktrittsrecht nach § 5 Ziff. 2 eingeräumt, so das Phönix Veranstaltungssaal GmbH seinerseits berechtigt, innerhalb der vereinbarten Options-Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Veranstaltungssälen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage die Buchung nicht endgültig bestätigt.
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Phönix Veranstaltungssaal GmbH hat den Kunden von der Ausübung seines Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§7 Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ist Phönix Veranstaltungs-saal GmbH für den Kunden mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten wären, so ist der Kunde in jedem Fall zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet.
§8 Änderung der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
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Der Kunde ist verpflichtet, Phönix Veranstaltungssaal GmbH bei Vertragsabschluss die endgültige Teilnehmerzahl anzugeben. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedarf einer schriftlichen Zustimmung der Phönix Veranstaltungssaal GmbH. Liegt diese Zustimmung nicht vor, ist der Kunde nicht berechtigt, die Veranstaltung mit der erhöhten Teilnehmerzahl durchzuführen.
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Eine tagt, die Veranstaltung mit der erhöhten Teilnehmerzahl durchzuführen.
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Eine tatsächlich geringere als die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl wird nicht berücksichtigt und geht zu Lasten des Kunden.
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Sofern eine schriftliche Zustimmung von Phönix Veranstaltungssaal GmbH gem. Ziff. 1 gewünscht und erteilt wurde, ist allein die entsprechend erhöhte Teilnehmerzahl für die Abrechnung maßgeblich. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnehmerzahl bei Durchführung der Veranstaltung tatsächlich geringer ist. Die im Fall einer schriftlichen Zustimmung von Phönix Veranstaltungssaal GmbH ohne entsprechenden Hinweis erfolgt.
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Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung die vertraglich vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, ohne dass Phönix Veranstaltungssaal GmbH dies zu vertreten hat, kann Phönix Veranstaltungssaal GmbH zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen.
§9 Instrumente und technische Geräte
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Alle Geräte müssen bei Übergabe auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Werden bei Rückgabe Schaden festgestellt, erfolgt entweder die Reparatur oder ein Neukauf auf Kosten des Veranstalters, auch wenn nicht festgestellt werden kann, wer den Schaden verursacht hat.
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Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen und Betriebsstörungen oder sonstige die Veranstaltung beeinträchtigende Ereignisse haftet Phönix Veranstaltungssaal GmbH nur bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten der PEC oder ihrer Mitarbeiter.
§10 Nutzung von Ton-, Ton-Bild und Bildaufnahmen
1. Phönix Veranstaltungssaal GmbH hat das Recht, Bild-/Tonaufnahmen sowie Zeichnungen von Veranstaltungsabläufen bzw. ausgestellten oder verwendeten Gegenstände zum Zwecke der Dokumente oder für Eigenveröffentlichun- gen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, sofern der Kunde nicht vor Beginn der Veranstaltung schriftlich widerspricht.
§11 Gastronomische Versorgung
Die gastronomische Versorgung der Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich durch das vertraglich mit Phönix Veranstaltungssaal GmbH verbundene Gastronomieunternehmen. der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Besucher keine eigenen Speisen oder Getränke in die Veranstaltungssäle von Phönix Veranstaltungssaal GmbH einbringen und dort zu verzehren. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit Phönix Veranstaltungssaal GmbH mitbringen. In diesen Fällen kann Phönix Veranstaltungssaal GmbH eine zusätzliche Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten in Rechnung stellen.
§12 Abwicklung der Veranstaltung
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Soweit Phönix Veranstaltungssaal GmbH für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Erstellt Phönix Veranstaltungssaal GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
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Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffent- lich rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung.
§13 Haftung des Vertragspartners
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Der Vertragspartner haftet gegenüber Phönix Veranstaltungssaal GmbH für Schäden die durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Gäste oder sonstige Dritte in Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden.
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Der Vertragspartner haftet für die vollzählige Rückgabe der zur Nutzung überlassenen Geräte, Schlüssel Anlagen und Einrichtungen.
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Der Vertragspartner stellt Phönix Veranstaltungssaal GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder seinen Gästen zu vertreten sind. Dies gilt auch für Bußgelder wegen eventueller Ordnungswidrigkeiten, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung der Phönix Veranstaltungssaal GmbH auferlegt werden können. Diese Freistellung gilt nicht in Hinblick auf die Entstehung von Schäden, für die eine grob fahrlässige oder Vorsätzliche Pflichtverletzung von Mitarbeitern der Phönix Veranstaltungssaal GmbH ursächlich war.
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Phönix Veranstaltungssaal GmbH kann vom Vertragspartner zur Absicherung von eventuellen Schäden eine angemessene Sicherheit (Abschluss einer Versicherung, Kaution, Bürgschaft u.ä.) verlangen. Insbesondere kann Phönix Veranstaltungssaal GmbH als Sicherheit den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung fordern. Der Abschluss einer solchen Veranstaltung ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen. Unterlässt der Ver- tragspartner den Abschluss einer Versicherung, haftet er für alle Schäden, die durch die Versicherung gedeckt wären. Die Haftung besteht dann auch für Schäden, die der Kunde nicht verursacht und/oder nicht zu vertreten hat.
§14 Haftung von Phönix Veranstaltungssaal GmbH
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Die verschuldensunabhängige Haftung von Phönix Veranstaltungssaal GmbH auf Schadensersatz für anfängliche Mängel von überlassenen Mietobjekten ist ausgeschlossen.
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Eine Minderung von Entgelten wegen Mängel kommt nur in Betracht, wenn die Minderungsabsicht während der Vertragsdauer schriftlich angezeigt worden ist.
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Das Phönix Veranstaltungssaal GmbH wird in Hinblick auf von ihr zu vertretende Störungen und Mängel auf Rüge des Vertragspartners schnellstmöglich Abhilfe schaffen.
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Die Haftung von Phönix Veranstaltungssaal GmbH für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind.
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Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht Phönix Veranstaltungssaal GmbH für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittschaden begrenzt.
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Phönix Veranstaltungssaal GmbH haftet nicht für Schäden, die durch von ihr veranlasste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es infolge einer Fehleinschätzung von Risiken zur Einschrän- kung, Absage oder zum Abbruch der Veranstaltung auf Anweisung von Phönix Veranstaltungssaal GmbH haftet Phönix Veranstaltungssaal GmbH nur für Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.
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Phönix Veranstaltungssaal GmbH übernimmt keine Haftung bei Verlust der vom Vertragspartner oder seiner Gäste eingebrachten Gegenstände, Aufbauten, Einrichtungen oder sonstigen Wertgegenständen.
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Soweit dem Vertragspartner Parkplätze im Zusammenhang mit der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht von Phönix Veranstaltungs- saal GmbH. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen oder deren Inhalt auf den zugewiesenen Parkplätzen haftet Phönix Veranstaltungssaal GmbH nicht, soweit sie dies nicht zu vertreten hat.
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Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser AGB ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Phönix Veranstaltungssaal GmbH.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für zugesicherte Eigenschaften und bei schuldhafter Verletzung von Leben oder Gesundheit von Personen.
§15 Schlußbestimmungen und Gerichtsstand
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Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
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Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags unberührt. In diesem Fall gilt die Regelung, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vor der Unwirksamkeit der Klausel zu regeln beabsichtigt hatten. Entsprechendes gilt für eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke
Stand: 01.10.2014